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Wie hoch ist die Registrierungsgebühr?

Helpdesk-Nummer: 0168

Artikel 74 der REACH-Verordnung regelt die grundlegenden Bestimmungen für die Gebührenanforderungen. Diese Gebühren wurden in der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 von der Kommission festgesetzt. Die Verordnung wurde am 17.04.2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und am 4. Juni 2015 durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/864 aktualisiert.

Für die Registrierung eines Phase-in-Stoffes in einer Menge zwischen 1 und 10 Tonnen braucht keine Gebühr entrichtet zu werden, wenn der Stoff kein Kriterium des Anhanges III erfüllt und das Registrierungsdossier die gesamten Informationen nach Anhang VII der REACH-Verordnung enthält (siehe auch Helpdesk FAQ 0473). Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird eine ermäßigte Gebühr festgesetzt.

Im Falle einer gemeinsamen Einreichung der Daten erhebt die Agentur von jedem Registranten eine ermäßigte Gebühr.

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