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Wie kann ein Registrierungsdossier berichtigt werden, wenn bei der Erstellung des Dossiers ein Fehler unterlaufen ist?

Helpdesk-Nummer: 0161

Nachdem Sie Ihr Registrierungsdossier bei der ECHA eingereicht haben, werden Sie möglicherweise feststellen, dass Sie bei seiner Erstellung einen Fehler gemacht haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie versehentlich fehlerhafte Informationen in das Dossier eingetragen haben (z. B. falsche Angaben in einer der Studienzusammenfassungen) und dies erst bemerkt haben, nachdem Sie das Dossier bei der ECHA eingereicht hatten. In diesem Fall sollten Sie das geänderte Dossier schnellstmöglich als spontane Dossieraktualisierung über REACH-IT einreichen, mit Angabe der Begründung(en) für die spontane Aktualisierung sowie einem Verweis auf die vorherige gültige Einreichung (d. h. die letzte Einreichungsnummer) in der Dossierüberschrift. Für eine solche Aktualisierung fällt keine Gebühr an, sofern der Fehler nicht mit einem gebührenpflichtigen Element wie einer Erhöhung des Mengenbereichs oder Vertraulichkeitsanträgen in Bezug auf in Artikel 119 Absatz 2 aufgeführte Informationen in Zusammenhang steht. Bestimmte Fehler können die erfolgreiche Einreichung des Dossiers bei der ECHA verhindern. Dabei handelt es sich um Verstöße gegen Geschäftsregeln oder das Nichtbestehen der Vollständigkeitsprüfung (Technical Completeness Check, TCC). Falls Ihre Einreichung eine dieser Prüfungen nicht besteht, werden Sie, via REACH-IT, aufgefordert werden, das Dossier zu ändern und erneut einzureichen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 59)