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Sind Triethylenglykol und Tetraethylenglykol als Polymere im Sinne der REACH-Definition nach Artikel 3 Nr. 5 anzusehen?

Helpdesk-Nummer: 0145

Triethlyenglykol und Tetraethylenglykol erfüllen nicht die in Artikel 3 Nr. 5 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Kriterien für Polymere. Es liegt u.a. nicht die Molmassenverteilung vor. Es handelt sich vielmehr um definierte Verbindungen, die in EINECS unter den Nummern 203-953-2 und 203-989-9 gelistet sind. Die Stoffe sind daher Phase-in-Stoffe und unterliegen somit ab einer Jahresmenge von 1 Tonne (Herstellung oder Import) der Registrierungspflicht.