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Ist für die Lieferung einer Nanoform eines Stoffes immer ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich?

Helpdesk-Nummer: 0729

Nein, der Lieferant einer Nanoform muss dem Abnehmer nicht immer ein SDB zur Verfügung stellen. Ein SDB ist nur dann erforderlich, wenn die Nanoform eine der in Artikel 31 der REACH-Verordnung genannten Bedingungen erfüllt.

Insbesondere sieht Artikel 31 Absatz 1 vor, dass ein SDB immer dann erforderlich ist, wenn ein Stoff die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der CLP-Verordnung erfüllt, wenn es sich um einen PBT- oder vPvB-Stoff handelt oder wenn er Teil der Kandidatenliste für die eventuelle Aufnahme in das Zulassungsverfahren gemäß Artikel 59 Absatz 1 ist.

Nanoformen eines Stoffes können toxikologische Profile aufweisen, die sich von denen der Nicht-Nanoform dieses Stoffes unterscheiden. Folglich kann eine Nanoform eine der oben genannten Bedingungen erfüllen, auch wenn die nicht-Nanoform desselben Stoffes dies nicht tut. Wenn eine Nanoform eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen erfüllt, die nicht-Nanoform jedoch nicht, ist ein SDB für die Nanoform erforderlich, nicht jedoch für die nicht-Nanoform. Wenn weder die Nanoform noch die nicht-Nanoform eine der Bedingungen erfüllt, ist für keine von ihnen ein SDB erforderlich.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 2014)