Wie sind Nanoformen einzustufen?
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Eine pauschale Einstufung von Nanoformen als gefährlich, zum Beispiel auf Grund einer möglichen Gefahr bei Inhalation, ist nicht vorgesehen. Falls eine eingeatmete Nanoform aber kanzerogene Eigenschaften hat, muss diese Form nach CLP-Verordnung eingestuft werden. Grundsätzlich gilt, dass der Einstufung eines Stoffes eine Fall zu Fall Betrachtung zu Grunde liegt, bei der alle vorhandenen Eigenschaften entsprechend berücksichtigt werden.