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Müssen die Registranten alle ihre Daten gemeinsam einreichen?

Helpdesk-Nummer: 0233

Einen Überblick darüber, was gemeinsam für die Registrierung auf der Grundlage von Artikel 11 der REACH-Verordnung eingereicht werden muss und kann, finden Sie in Kapitel 6.3 „Überblick über den Teil des technischen Dossiers, der für die Registrierung gemeinsam eingereicht werden muss oder kann“ der Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten.

Einige Informationen der Registrierung müssen gemeinsam eingereicht werden, während andere Informationen gesondert eingereicht werden müssen. Darüber hinaus gibt es Informationen, bei denen der/die Registrant(en) selbst entscheiden können, ob sie die Einreichung gemeinsam oder gesondert gemäß den in Artikel 11 Absatz 3 der REACH-Verordnung festgelegten Kriterien vornehmen.

Die folgenden Informationen sind gemeinsam einzureichen: Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes, (qualifizierte) Studienzusammenfassungen und eine Angabe dazu, welche der eingereichten Informationen zu Einstufung und Kennzeichnung, Studienzusammenfassungen und qualifizierten Studienzusammenfassungen durch einen Sachverständigen geprüft wurden.

Unter bestimmten Bedingungen, die im Dossier erläutert werden sollten, ist eine gesonderte Einreichung dieser Daten zulässig (siehe hierzu auch die, auf europäischer Ebende, abgestimmte Helpdesk FAQ 104 (ECHA ID 109)).

Darüber hinaus muss jeder Registrant folgende Informationen gesondert einreichen: die Identität des Herstellers oder Importeurs, die Identität des Stoffes, Informationen zu Herstellung und Verwendung(en), Expositionsinformationen für Stoffe in Mengen von 1 bis 10 Tonnen und eine Angabe dazu, welche der eingereichten Informationen zu Herstellung und Verwendung durch einen Sachverständigen geprüft wurden.

Die Registranten können beschließen, die folgenden Informationen gemeinsam oder gesondert einzureichen: Leitlinien zur sicheren Verwendung des Stoffes, bei Bedarf einen Stoffsicherheitsbericht (CSR) und eine Angabe dazu, welche der für den CSR eingereichten Informationen durch einen Sachverständigen geprüft wurden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 108)