Navigation und Service

Wie erhalte ich Zugang zu (robusten) Studienzusammenfassungen, die vor mehr als 12 Jahren eingereicht wurden?

Helpdesk-Nummer: 0223

Beim Einreichen einer Anfrage geben Sie die Datenanforderungen an, die für den Mengenbereich benötigt werden, den Sie registrieren möchten. Sie erhalten dann Zugriff auf die Seite der Mitregistranten in REACH-IT, auf der Sie Informationen zu den früheren Registranten und potenziellen Registranten (Anfragenden) erhalten. Zusätzlich gibt die ECHA an, ob (einige) der (qualifizierten) Studienzusammenfassungen vor mehr als 12 Jahren eingereicht wurden.
Auf die (qualifizierten) Studienzusammenfassungen, die im Rahmen einer Registrierung desselben Stoffes vor mindestens 12 Jahren eingereicht wurden, wird auf der Seite der Mitregistranten hingewiesen.
Die Qualität der (qualifizierten) Studienzusammenfassungen, die vor 12 Jahren eingereicht wurden, muss vom potenziellen Registranten beurteilt werden. Sie sollten sich mit den Dateneinreichern in Verbindung setzen, um Zugang zu den (qualifizierten) Studienzusammenfassungen zu erhalten und die Qualität ihrer Verlässlichkeit zu besprechen. Wenn die Qualität der vor mehr als 12 Jahren eingereichten qualifizierten Studienzusammenfassungen als ausreichend gut angesehen wird, dürfen die früheren Registranten keine Entschädigung vom potenziellen Registranten für die Verwendung dieser robusten Studienzusammenfassungen für die Registrierungszwecke verlangen.

Wenn Sie z. B. daran interessiert sind, einen Read-Across- oder Gruppenansatz in Ihrem Registrierungsdossier für den zu registrierenden Stoff zu entwickeln, können Sie qualifizierte Studienzusammenfassungen von anderen Stoffen, die vor mehr als 12 Jahren eingereicht wurden, in dem Dossier verwenden. In diesem Fall können Sie sich an die ECHA wenden, um Informationen über das Recht zur Verwendung solcher Daten gemäß Artikel 25 Absatz 3 der REACH-Verordnung anzufordern.

Sie sind zu folgendem verpflichtet:
- Zeigen Sie, dass Sie tatsächlich beabsichtigen zu registrieren oder ein Registrierungsdossier zu aktualisieren, indem Sie der ECHA die Registrierungsnummer(n) oder die Anfragenummer(n) und die EC-Nummer des/der von Ihnen hergestellten oder importierten Stoffes/Stoffe mitteilen;
- Beschreiben Sie, warum Sie die Daten benötigen und wie Sie sie zu verwenden beabsichtigen (z. B. für einen Read-Across-Ansatz);
- eine Erklärung einzureichen, dass "die bereitgestellten qualifizierten Studienzusammenfassungen nur für Registrierungszwecke gemäß der REACH-Verordnung verwendet werden";
- Geben Sie die EC-Nummer(n) der Stoffe an, für die Sie die qualifizierten Studienzusammenfassungen benötigen, die vor mehr als 12 Jahren eingereicht wurden
- Listen Sie die Endpunkte auf, für die Sie Informationen benötigen.

Gemäß REACH können alle qualifizierten Studienzusammenfassungen, die vor mehr als 12 Jahren eingereicht wurden, nur für die Zwecke der Registrierung verwendet werden. Darüber hinaus gewährt die Bereitstellung von Kopien von qualifizierten Studienzusammenfassungen durch die ECHA keine Eigentumsrechte an diesen Daten.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 102)