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Sind Schleifsteine, Schleifscheiben und Bohrer Stoffe/Gemische oder Erzeugnisse im Sinne von REACH?

Helpdesk-Nummer: 0556

Nach Artikel 3 Nummer 3 der REACH-Verordnung erhält ein Erzeugnis bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt. Vor allem die Oberfläche ist bei Schleifsteinen von besonderer Bedeutung, damit sie ihre vorgesehene Funktion erfüllen können. Aus diesem Grund stellen sie Erzeugnisse im Sinne von REACH dar. Analog sind auch Honsteine, Schleifkegel, Schleif- und Polierscheiben als Erzeugnisse einzuordnen. Bei Bohrern ist die Form, Oberfläche oder Gestalt ebenfalls der chemischen Zusammensetzung hinsichtlich der Funktion übergeordnet. Aus diesem Grund sind Bohrer auch Erzeugnisse im Sinne von REACH. Letzteres gilt aus demselben Grund auch für Trennscheiben.
Version 1.1 vom 31.08.2021 beruht auf einer Abstimmung mit der ECHA und anderen Mitgliedsstaaten. Gegenüber der ersten Version hat eine inhaltliche Änderung stattgefunden.