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Wie können Produzenten oder Importeure von Erzeugnissen Informationen darüber finden, ob ein SVHC-Stoff bereits zur Verwendung in einem bestimmten Erzeugnis registriert worden ist und ob somit die Ausnahmeregelung nach Artikel 7 Absatz 6 gilt?

Helpdesk-Nummer: 0072

Die Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen beschreiben mögliche Wege um zu überprüfen, ob ein Stoff bereits für eine bestimmte Verwendung registriert worden ist. Dabei muss sowohl die Stoffidentität als auch die Verwendung gleich sein.

Quellen für derartige Informationen sind zum Beispiel die Sicherheitsdatenblätter, die Kommunikation in der Lieferkette und die Wirtschaftsverbände. Außerdem stellt die ECHA-Webseite Informationen aus Registrierungsdossiers zur Verfügung. Der Umfang an verfügbaren Informationen wird für EU-Produzenten von Erzeugnissen häufig größer sein als für Importeure von Erzeugnissen. So kann es häufig einfacher sein – insbesondere für Importeure von Erzeugnissen – einen SVHC-Stoff in einem Erzeugnis mitzuteilen als zu dokumentieren, dass der Stoff bereits für eine bestimmte Verwendung in einem bestimmten Erzeugnis registriert worden ist.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 83)