Navigation und Service

Ich möchte ein Gemisch bzw. Stoffe importieren und werde nun für die Zollabfertigung aufgefordert, eine TARIC-Einordnung anhand eines Y-Codes zu möglichen REACH-Beschränkungen vorzunehmen. Was muss ich tun?

Helpdesk-Nummer: 0814

Die bestehende TARIC-Einfuhrmaßnahme 761 (Einfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien)

zur Überwachung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) wurde zum 10.02.2023 erweitert.

Zur Überwachung der nach Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII REACH-VO zu beachtenden Beschränkungen wurde seitens der EU-Kommission ein neuer Maßnahmentyp implementiert und die nachfolgenden neuen TARIC-Unterlagencodierungen aufgenommen:

Y106

Einhaltung der in Spalte 2 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten REACH-Beschränkungen

Y110

Ausnahme von den REACH-Beschränkungen gemäß Artikel 67 (1) und (2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Y113

Für dieses Stoff/Gemisch gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nicht (Anhang XVII)

Die TARIC-Einfuhrmaßnahme 761 dient der Information und Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten und soll zu einem besseren Verständnis für die Einhaltung der nach der REACH-VO bei der Einfuhr zu beachtenden Pflichten bei allen Beteiligten beitragen.

Wenn also ein Stoff mit einer entsprechenden Warennummer eingeführt wird, muss einer der oben genannten TARIC Unterlagencodierungen in der Zollanmeldung angemeldet werden. Die bei der Zollabfertigung erforderlichen Erklärungen liegen im Verantwortungsbereich des Wirtschaftsbeteiligten.

Hinweis:

Diese FAQ ist mit dem Zoll abgestimmt.