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Muss ich als Alleinvertreter die Identität des „Nicht-EU-Herstellers“ im Registrierungsdossier angeben, den ich vertrete?

Helpdesk-Nummer: 0018

Ein Alleinvertreter muss dokumentieren können, wen er vertritt (d. h. der Name des Nicht-EU-Herstellers sollte in Abschnitt 1.7 von IUCLID genannt werden). Es wird empfohlen, in Abschnitt 1.7 von IUCLID ein Dokument des „Nicht-EU-Herstellers“ anzufügen, dass ihn als Alleinvertreter ausweist. Es ist nicht zwingend notwendig, diese Informationen in das Registrierungsdossier aufzunehmen, aber diese müssen den Vollzugsbehörden auf Anforderung vorgelegt werden können.

Außerdem wird empfohlen, dass der Alleinvertreter die „Liste der Importeure“ in Abschnitt 1.7 von IUCLID beifügt.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 21)