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Wie können Firmen miteinander in Kontakt treten und wann werden sie dazu in der Lage sein? Würde man (einen) Anmelder mit anderen in Kontakt bringen, wenn es Meinungsverschiedenheiten über die Einstufung gibt?

Helpdesk-Nummer: 0418

Gemäß Artikel 41 der CLP-Verordnung liegt es in der Verantwortung des (der) Registranten und des Anmelders (der Anmelder) desselben Stoffes, sich nach Kräften um eine Einigung über den Eintrag in das Verzeichnis zu bemühen.
Die ECHA hat für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis mehrere Millionen Meldungen erhalten, die mehr als 100.000 Stoffe umfassen. Der Prozess der Einigung bei solch einer großen Anzahl an Meldern und Stoffen wird lange dauern und erfordert die Beteiligung aller Parteien.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 639)