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Die CLP-Verordnung bezieht sich in Artikel 40 Absatz 1 auf „eine Gruppe von Herstellern oder Importeuren“. Ist dies dasselbe wie ein SIEF?

Helpdesk-Nummer: 0544

Nein, das ist es nicht. Der Begriff „Gruppe“ wird in der CLP-Verordnung nicht definiert und entspricht insbesondere nicht einem „Substance Information Exchange Forum“ (SIEF) im Sinne der REACH-Verordnung. Dennoch können sich SIEF-Mitglieder dazu entschließen, Informationen für das Einstufungs- & Kennzeichnungs-Verzeichnis als Gruppe einzureichen. In diesem Fall muss die Identität der einzelnen Mitglieder in der Meldung angegeben werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 202)