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Wie sollte eine Gruppe von Herstellern/Importeuren zum Zweck der Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis eingerichtet werden?

Helpdesk-Nummer: 0380

Das REACH-IT-System der ECHA wird Herstellern oder Importeuren die Möglichkeit bieten, sich als Gruppe (nachstehend bezeichnet als „H/I-Gruppe“) gemäß Artikel 40(1) der CLP-Verordnung anzumelden. Auf das Konzept der „H/I-Gruppe“ geht die CLP-Verordnung nicht weiter ein. Solch eine Gruppe kann zum Beispiel eine Konzerngesellschaft mit verschiedenen Rechtspersonen oder ein SIEF sein. Trotzdem ist es wichtig, dass alle Mitglieder einer H/I-Gruppe Hersteller oder Importeure sind.

Wenn eine H/I-Gruppenmeldung in REACH-IT erfolgt, sollte bei der Meldung die Identität eines jeden Mitglieds angegeben werden. Wenn die Mitgliedschaft der H/I-Gruppe dadurch aktualisiert wird, dass ein neues Mitglied hinzugefügt wird, dann wird dieses Mitglied automatisch so angesehen, als habe es die Meldung/en eingereicht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine von einer H/I-Gruppe vorgelegte Meldung nur von dem Gruppenleiter, der die H/I-Gruppenmeldung durchgeführt hat, aktualisiert werden kann. Der Gruppenleiter sollte darauf achten, dass er bei jeder Aktualisierung der Meldung angibt, dass er diese im Namen der H/I-Gruppe durchführt (andernfalls wird die aktualisierte Meldung so betrachtet, als sei diese nur im Namen des Gruppenleiters vorgenommen worden).

Folgendes wird betont: Wenn der Gruppenleiter, der die H/I-Gruppenmeldung vorgenommen hat, ein Registrierungsdossier für denselben Stoff ohne die H/I-Gruppe einreicht, wird die Gruppe aus der Meldung entfernt und die anderen Gruppenmitglieder sind zu einer erneuten Meldung verpflichtet. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass mindestens ein Gruppenmitglied ein eigenes REACH-IT-Konto einrichtet, auch wenn dies für die Gruppenmeldung selbst nicht erforderlich ist. Wenn die Gruppenmitglieder auch ihr eigenes REACH-IT-Konto besitzen, kann der Gruppenleiter, bevor er seine Registrierung einreicht, die Rechtspersönlichkeit auf ein anderes Gruppenmitglied übertragen. Eine Übertragung der Rechtspersönlichkeit gewährleistet, dass die Gruppenmeldung in REACH-IT erhalten bleibt.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 203)