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Was passiert mit den Informationen, die zuvor im Rahmen der nationalen Systeme eingereicht wurden? Werden sie in die neue Datenbank migriert?

Helpdesk-Nummer: 703

Zwei Datenbanken (eine mit den bestehenden und eine mit den neuen Mitteilungen) können auf nationaler Ebene koexistieren. Die Entscheidung über die Migration (Aufnahme bestehender Daten in die neue Datenbank) liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten.

Derzeit ist nicht geplant, die Übertragung von Informationen, die bereits über die derzeitigen nationalen Systeme eingereicht wurden, in das ECHA-Portal für die Einreichung von Anträgen zu erleichtern. Jeder Mitgliedstaat wird entscheiden, wie er die bereits national eingereichten Informationen verwaltet. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie ein Gemisch an das nationale System gemeldet haben, von der Übergangsfrist bis 2025 profitieren können (es sei denn, es kommt zu einer Änderung des Gemisches).

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.