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Muss ich alle meine Gemische (zum Hinzufügen der UFI) vor der entsprechenden Einhaltungsfrist neu etikettieren?

Helpdesk-Nummer: 677

Sie müssen Ihre Gemische nicht neu kennzeichnen, wenn sie nach nationalen Regelungen gemeldet wurden, da die Mitteilung bis zum 1. Januar 2025 gültig bleibt, es sei denn, Sie müssen eine Aktualisierung vornehmen. Wenn Sie Informationen gemäß Anhang VIII einreichen müssen (d.h. im Falle von Änderungen an bestehenden Gemischen oder neuen Gemischen), müssen Sie Ihre Gemische auch mit dem UFI-Code neu kennzeichnen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.