Navigation und Service

Kann die Industrie damit beginnen, die harmonisierten Informationsanforderungen vor den entsprechenden Einhaltungsfristen anzuwenden?

Helpdesk-Nummer: 676

Es liegt im Ermessen eines Mitgliedstaates, die Vorlage von Informationen in einem neuen Format vor der ersten Einhaltungsfrist zuzulassen. Die ECHA hat eine Tabelle mit den Entscheidungen der Mitgliedstaaten zusammengestellt, wann diese Mitteilungen nach dem neuen Format annehmen werden - weitere Informationen sind auf der Website des Giftnotrufzentrums der ECHA auf der ECHA-Portalseite Einreichung unter der Registerkarte Werkzeuge verfügbar. Wenn ein Mitgliedstaat das harmonisierte Format vor 2021 in seine nationale Gesetzgebung aufgenommen hat, müssen auch die Kennzeichnungsanforderungen, einschließlich der UFI, erfüllt werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.