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Welche Informationen muss ich einreichen?

Helpdesk-Nummer: 671

Sie müssen die harmonisierten Informationen gemäß Anhang VIII einreichen. Die Informationsanforderungen sind in allen Mitgliedstaaten, in denen Sie das Gemisch in Verkehr bringen wollen, gleich. Einzelheiten finden Sie im Kurzdokument "Information requirements for poison centre notifications" - erhältlich auf der Website des Giftnotrufzentrums der ECHA auf der Seite "Publications" unter dem Reiter "Support".

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.