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Welche Gemische fallen in den Anwendungsbereich?

Helpdesk-Nummer: 664

Sie müssen Informationen über Gemische einreichen, die als gesundheitsgefährdend oder physikalisch gefährlich eingestuft sind und in den Geltungsbereich der CLP-Verordnung fallen. Daher gelten die Verpflichtungen nicht für Stoffe. Auch für Gemische, die nur für die produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung (PPORD) bestimmt sind, brauchen Sie keine Mitteilung zu machen. Darüber hinaus brauchen Sie keine Informationen über Gemische einzureichen, die nur als Gase unter Druck oder Explosivstoffe eingestuft sind. Bestimmte Gemische, die nach der CLP-Verordnung als Ganzes ausgenommen sind (z. B. bestimmte Gemische im fertigen Zustand, die für bestimmte Verwendungen bestimmt sind, für die spezifische gesetzliche Bestimmungen bestehen), müssen nicht mitgeteilt werden, auch wenn sie gefährlich sind. Wenn solche Mischungen jedoch zusätzliche Verwendungsarten haben, können Verpflichtungen gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung gelten, wie z. B. bei Lebensmittelaromen, die in E-Zigaretten verwendet werden. In einigen Fällen können Gemische mit einem Erzeugnis so kombiniert werden, dass das Erzeugnis als Träger eines Gemisches fungiert, z. B. Duftkerzen oder Reinigungstücher. Bitte informieren Sie sich in den Leitlinien zu Stoffen in Erzeugnissen zu den Einzelheiten.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.