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Darf ich ein Faltetikett verwenden um die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen oder Gemischen in mehreren Sprachen zu realisieren?

Helpdesk-Nummer: 0738

Bei einem Faltetikett handelt es sich um eine Kennzeichnungsausnahme um die Kennzeichnungsanforderungen gemäß Artikel 31 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) zu erfüllen. Grundsätzlich muss das Kennzeichnungsetikett in der Amtssprache (bzw. den Amtssprachen) des Landes verfasst sein, in dem das Produkt konkret vermarktet wird.

Da es sich bei dieser Regelung um eine Ausnahme handelt, ist der Anwendungsbereich eng auszulegen. Bevor ein Faltetikett verwendet werden kann, muss geprüft werden, ob die vorgeschriebenen Angaben leserlich auf dem gesamten zur Verfügung stehende Platz auf der Verpackung angebracht werden können. Nur wenn dies nicht der Fall ist, kann von der Kennzeichnungsausnahme Gebrauch gemacht werden. Darüber hinaus sind die Angaben im Zweifel auf die Sprache(n) zu reduzieren, die in dem Mitgliedstaat vorgeschrieben sind, in dem der Stoff oder das Gemisch konkret in Verkehr gebracht werden soll.

Dies bedeutet, dass bevor für einen in Deutschland in Verkehr gebrachten Stoff oder ein in Verkehr gebrachtes Gemisch ein Faltetikett verwendet werden darf, muss der gesamte zur Verfügung stehende Platz ausgenutzt werden, um die verpflichtenden Angaben in deutscher Sprache anzubringen.

Somit können im Umkehrschluss verschiedenen Sprachfassungen auch nicht zur Begründung für die Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung (Falt- oder Wickeletikett, reduzierter Informationsgehalt) herangezogen werden, auch wenn der Stoff oder das Gemisch in verschiedenen Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht wird.

Der auf einem Faltetikett zusätzlich zur Verfügung stehende Platz darf auch nicht zur Anbringung weiterer Sprachen genutzt werden, wenn die Verwendung eines Faltetiketts grundsätzlich zulässig wäre, weil die verpflichtenden Angaben in der vorgeschriebenen Sprache oder den vorgeschriebenen Sprachen des Mitgliedstaates in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, nicht angebracht werden können. Der zusätzliche Platz auf einem Faltetikett darf nur genutzt werden um die vorgeschriebenen Informationen anzubringen, für die die Fläche auf der Verpackung sonst zu klein gewesen wäre.