Navigation und Service

Sollten extreme pH-Werte bei der Einstufung eines Gemischs bezüglich der Ätz-/Reizwirkung auf die Haut bzw. schwerer Augenschädigung/Augenreizung berücksichtigt werden, wenn es einen Stoff gemäß Anhang VI mit einem spezifischen Konzentrationsgrenzwert (SCL) für diesen Endpunkt enthält?

Helpdesk-Nummer: 0533

Es wird davon ausgegangen, dass der pH-Wert bei der Festlegung eines SCL für einen Stoff mit Ätz- und Reizwirkung auf die Haut bzw. schwerer Augenschädigung/Augenreizung bereits berücksichtigt wurde.

Wenn ein Gemisch lediglich einen ätzenden oder reizenden Bestandteil (Säure oder Base) mit einem SCL enthält, muss das Gemisch gemäß diesem SCL eingestuft werden, auch wenn der pH-Wert des Gemischs extrem ist. Der SCL spiegelt jedoch eine Situation wider, in der das Gemisch keine anderen Bestandteile enthält, welche Einfluss auf die Einstufung für diesen Endpunkt haben könnten. Können andere Bestandteile des Gemischs die ätzenden/reizenden Eigenschaften beeinflussen, muss dies berücksichtigt werden.

Enthält das Gemisch andere Stoffe neben dem Stoff mit dem SCL, welche die ätzenden/reizenden Eigenschaften des Gemischs beeinflussen können, darf der SCL die Einstufung des Gemischs nicht bestimmen. Bei diesen Bestandteilen kann es sich um Tenside oder andere Säuren und Basen handeln, die entweder selbst ätzende oder reizende Eigenschaften besitzen oder bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die ätzenden oder reizenden Eigenschaften des Stoffs mit dem SCL beeinflussen können, z.B. durch Erhöhung der Permeabilität der Haut. In diesem Fall muss die Einstufung auf dem pH-Wert des Gemischs basieren, es sei denn, das Gemisch wird unter Berücksichtigung der sauren/alkalischen Reserve für nicht ätzend gehalten und Daten aus in vitro-Prüfungen bestätigen, dass die Einstufung als ätzend nicht gerechtfertigt ist. Die Einstufung aufgrund des pH-Werts des Gemischs kann zu einer höheren Einstufung als aufgrund des SCL führen. Es kann auch zu einer höheren Einstufung kommen, wenn entweder das Additivitätsprinzip (Tabellen 3.2.3 oder 3.3.3 in Anhang I der CLP-Verordnung) oder das Nicht-Additivitätsprinzip (Tabellen 3.2.4 oder 3.3.4 in Anhang I der CLP-Verordnung) Anwendung findet.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU--Europäischer Union-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1138)