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Wie ist der rote Farbton der GHS-Piktogramme definiert?

Helpdesk-Nummer: 0344

Die Farben der Gefahrensymbole bzw. der Gefahrenpiktogramme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) sind nicht nach bestimmten Normen (z. B. RAL) definiert. Der Farbton wird in der CLP-Verordnung lediglich als "rot" beschrieben.

Auf der Internetseite der Vereinten Nationen werden die Piktogramme, wie sie in der CLP-Verordnung verwendet werden, aufgeführt.

Ggf. können die dort aufgeführten farbigen Abbildungen der GHS-Symbole Ihnen weiterhelfen. Darüber hinaus wäre eine Anlehnung an bestehende Kennzeichnungssysteme, die die Farbe rot verwenden, denkbar. Beispielsweise wäre eine Übernahme des roten Farbtons aus der Rohrleitungskennzeichnung nach DIN 2403 oder die Übernahme des Farbtons aus der roten Umrandung von Straßenverkehrszeichen nach RAL 3020 denkbar.