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Darf ein Lieferant den Namen, die Adresse und die Telefonnummer eines anderen Lieferanten auf dem Etikett angeben?

Helpdesk-Nummer: 0336

Ja, dies ist zulässig. In der Industrie werden häufig Handelsmarken genutzt, bei denen Produkte durch einen Vertragshersteller unter Lizenz gefertigt und verschiedene Markenetiketten für verschiedene Lieferanten verwendet werden. Obwohl sich die CLP-Verordnung nicht ausdrücklich auf Handelsmarken bezieht, gelten die entsprechenden Vorschriften auch in diesem Fall.

Gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der CLP-Verordnung trägt ein Stoff oder Gemisch, der bzw. das als gefährlich eingestuft und verpackt ist, ein Kennzeichnungsetikett. Dieses enthält unter anderem Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten. Auf Grundlage dieser Vorschrift ist es möglich, den Namen, die Adresse und die Telefonnummer von mehr als einem Lieferanten auf das Etikett zu schreiben. Es dürfen die Kontaktinformationen von einem der Lieferanten der Lieferkette auf dem Etikett angegeben werden. Weitere Informationen finden Sie in den Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 unter Kapitel 4.1.

Der verantwortliche Lieferant sollte in der Lage sein, weitere Informationen in der Sprache des Landes, in dem das Produkt auf den Markt gebracht wird, zu geben.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 848)