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Müssen Unternehmen Stoffe für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden, wenn diese in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung (F&E) verwendet werden und für die, insbesondere in den frühen Forschungsstadien, unzureichende Daten für eine Einstufung gemäß den Kriterien in Titel II und Anhang I der CLP-Verordnung zur Verfügung stehen?

Helpdesk-Nummer: 0323

Die Mengen der in F&E verwendeten Stoffe sind per Definition geringer als 1 Tonne pro Jahr und müssen nach der REACH-Verordnung daher nicht registriert werden. Ist der in der F&E verwendete Stoff jedoch gefährlich und wird in der EU in Verkehr gebracht, so muss er ungeachtet seiner Menge für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden.

Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen gemäß Artikel 5(1) der CLP-Verordnung die relevanten Informationen ermitteln, um zu bestimmen, ob mit dem Stoff eine physikalische Gefahr, eine Gesundheits- oder eine Umweltgefahr verbunden ist.

Gibt es weder Prüfdaten noch andere geeignete Informationen, die darauf hinweisen, dass ein Stoff eingestuft werden muss, so ist eine Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nicht erforderlich. Liegen jedoch ausreichende Informationen für eine Einstufung vor, ist eine Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis erforderlich, sobald der Stoff in Verkehr gebracht wird. Dabei kann gemäß der Praxisanleitung Nr. 7: „Meldung von Stoffen für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis“ die IUPAC-Bezeichnung von Stoffen, die in Forschung und Entwicklung verwendet werden, vertraulich behandelt werden (siehe hierzu auch FAQ-Nr. 385, 386, 387). Wenn weitere Informationen verfügbar werden, die zu einer Änderung der Einstufung führen, muss die Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aktualisiert werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 186)