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Müssen Monomere und alle anderen Stoffe, die zur Herstellung eines Polymers verwendet werden, vom Importeur des Polymers für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden?

Helpdesk-Nummer: 0321

Nein. Ein Polymer ist nach Artikel 3(5) der REACH-Verordnung ein Stoff. Die Einfuhr eines Polymers entspricht nicht dem Inverkehrbringen von Monomeren und allen sonstigen Stoffen, aus welchen der Polymerstoff entsteht. Die Meldebestimmungen des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses hinsichtlich der Einfuhr eines Polymers können daher nur für den Polymerstoff selbst gelten.

Es sollte noch erwähnt werden, dass alle restlichen/unreagierten Monomere, die in der Zusammensetzung des Polymers enthalten sind, als Bestandteile des Polymers gelten. Somit sollten diese wie jeder andere Bestandteil bei der Einstufung des Polymers berücksichtigt werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 193)