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Wann ist die CLP-Verordnung (GHS) in Kraft getreten?

Helpdesk-Nummer: 0312

Die neue Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurde am 31.12.2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 20.01.2009 in Kraft getreten.

Danach müssen Stoffe spätestens ab dem 01.12.2010 nach der neuen Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden.

Gemische (ersetzt den Terminus Zubereitungen) müssen spätestens ab dem 01.06.2015 nach der neuen Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden.

Bei den neuen zu verwendenden Kennzeichnungssymbolen handelt es sich um Gefahrenpiktogramme mit schwarzen Symbolen auf weißem Hintergrund in rot-geränderten Rhomben (Anhang V, CLP-Verordnung).

Wie die neun neuen Kennzeichnungssymbole aussehen, kann auf der UNECE-Homepage eingesehen werden.

Gemäß Artikel 33 der CLP-Verordnung können unter bestimmten Umständen auch die Symbole aus dem Transportrecht (Gefahrenzettel) (UNECE-Homepage) anstelle der CLP-Gefahrenpiktogramme verwendet werden.

Die neuen Symbole können ebenfalls in verschiedenen Formaten von der UNECE-Homepage herunter geladen und verwendet werden.