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Die deutschen Begriffe „Anmeldung“, „Mitteilung“, „Meldung“ (im Englischen jeweils “notification“) werden in der EU-Chemikalien-Gesetzgebung in verschiedenen Zusammenhängen gebraucht. Was ist der Unterschied zwischen einer „Anmeldung“ unter Richtlinie 67/548/EWG, einer „Anmeldung/Meldung“ unter REACH und einer „Meldung“ unter CLP?

Helpdesk-Nummer: 0306

Unter Richtlinie 67/548/EWG bezog sich der Begriff „Anmeldung“ (notification) auf neue Stoffe. Unter Anmeldeverfahren wird die Einreichung eines Dossiers mit relevanten Informationen über einen neuen Stoff bei der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats verstanden. Das heißt, es handelt sich um einen Stoff, der nach dem 18. September 1981 in der EU in Verkehr gebracht wurde. Der Umfang der benötigten Informationen hing von der Menge ab, in welcher der Stoff in Verkehr gebracht wurde. Die Anmeldungspflicht für neue Stoffe unter Richtlinie 67/548/EWG wurde durch die Registrierungspflicht unter der REACH-Verordnung nach deren Inkrafttreten ersetzt.

Der Gebrauch des Begriffs „Anmeldung/Meldung“ (notification) unter REACH bezieht sich auf zwei unterschiedliche Pflichten:

  1. auf die Pflicht, der Agentur grundlegende Informationen über Stoffe in Erzeugnissen im Sinne von REACH Artikel 7 Absatz 2 mitzuteilen,
  2. auf die Pflicht, der Agentur grundlegende Informationen über solche Stoffe mitzuteilen, die von der Registrierung fünf Jahre lang ausgenommen sind, weil sie für Zwecke der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung im Sinne von REACH Artikel 9 Absatz 2 hergestellt oder importiert werden.

Der Begriff „Meldung“ (notification) unter CLP bezieht sich auf das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis, das von der Agentur eingerichtet wurde. Nach CLP Artikel 40 müssen Hersteller und Importeure Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, die in Verkehr gebracht werden, für das Verzeichnis melden, und zwar unabhängig von deren Mengen. Bei dem Verzeichnis handelt es sich um eine Datenbank, die ursprünglich durch die REACH-Verordnung eingeführt wurde. Sie existierte unter der vorherigen Gesetzgebung nicht.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 204)