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Hilfestellung bei der Einstufung und Kennzeichnung von Händedesinfektionsmitteln im Rahmen der Ausnahmezulassung aufgrund der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Allgemeinverfügung vom 9. April 2020)

Stand: 05.05.2020

Diese Hilfestellung ist ausschließlich als Unterstützung der Unternehmen anzusehen, die Desinfektionsmittel im Rahmen der Allgemeinverfügung vom 9. April 2020 herstellen und in den Verkehr bringen. Die Informationen in den Musteretiketten sollen Sie unterstützen Ihre Desinfektionsmittel korrekt zu etikettieren.

Datum 09.04.2020

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