Verfahren
Die REACH-Verordnung wurde erlassen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu erhöhen. Mit der Registrierung von Chemikalien legt REACH die Beweislast auf die Unternehmen. Diese müssen darlegen, dass die Risiken, die mit registrierungspflichtigen Stoffen verbunden sind, identifiziert und beherrscht werden. Viele der gesammelten Informationen veröffentlicht die ECHA auf ihrer Homepage und stellt damit eine der größten Chemikalien-Datenbanken zur Verfügung.
Neben der Registrierung durch die Industrie werden Verfahren zur Bewertung der Stoffe seitens der Behörden durchgeführt. Die ECHA nimmt die einzelnen Registrierungen entgegen und bewertet sie hinsichtlich ihrer Konformität, während die Mitgliedstaaten der EU ausgewählte Stoffe bewerten, um eine Anfangsbesorgnis hinsichtlich der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu klären. Herzu wird das Bewertungsverfahren der Stoffbewertung sowie das SVHC-Verfahren eingesetzt. Die Behörden und die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA beurteilen, ob die Risiken von Stoffen beherrscht werden können. Mit dem Beschränkungs- und Zulassungsverfahren können Behörden die Verwendung gefährlicher Stoffe beschränken oder einer Zulassung unterwerfen.
Auf den weiteren Unterseiten werden die genannten Aspekte zur Veröffentlichung von Registrierungsdaten sowie der unterschiedlichen Verfahren ausführlicher erläutert.