Verfahren zur Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen (englisch Compliance Check, CCH)
Die REACH-Verordnung sieht vor, dass mindestens 5% der eingereichten Registrierungsdossiers pro Mengenband auf Erfüllung der Anforderungen überprüft werden. Diese 5% beziehen sich auf die Mengenbereiche, die zu den jeweiligen Fristen (2010: > 1000 t/a; 2013: 100 - 1000 t/a; 2018: 1 - 100 t/a) registriert werden müssen.
Die Agentur prüft das Registrierungsdossier auf Mängel im technischen Dossier und/oder im Stoffsicherheitsbericht. Bei Bedarf erstellt die Agentur einen Entscheidungsentwurf mit dem der Registrant aufgefordert wird, alle Informationen vorzulegen, die zur Beseitigung der Mängel erforderlich sind. Der Registrant hat 30 Tage Zeit auf den Entscheidungsentwurf zu reagieren und diesen zu kommentieren. Nach Ablauf der Frist bewertet die ECHA die vorgelegten Informationen und überarbeitet den Entscheidungsentwurf. Dieser Entscheidungsentwurf wird an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (engl. Member State Competent Authorities, MSCAs) übermittelt, die innerhalb einer Frist von 30 Tagen den Entwurf prüfen und ggf. Änderungsvorschläge (engl. Proposal for Amendment, PfA) einreichen. Werden keine Änderungsvorschläge eingereicht, so kann die Agentur direkt eine finale Entscheidung erstellen.
Sollten Änderungsvorschläge eingereicht werden, so wird der Entscheidungsentwurf an den Ausschuss der Mitgliedstaaten (engl. Member State Committee, MSC) übermittelt und dort diskutiert. Das MSC berücksichtigt hierbei alle Informationen (von interessierten Dritten, dem Registranten und den MSCAs) und stimmt über eine finale Entscheidung ab. Stimmen die Mitglieder des MSC einstimmig dem Entscheidungsentwurf zu, so wird eine finale Entscheidung erstellt. Sollte keine Einigung erzielt werden, so wird der Entscheidungsentwurf an die EU Kommission übermittelt, die im Rahmen eines Komitologieverfahrens entscheidet.
Fließdiagramm des Verfahrens zur Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen,
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