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Gemische für die eine vereinfachte Meldung in die ISi-Datenbank möglich ist

In die ISi-Datenbank können alle Gemische gemeldet werden, die nicht als

  • Acute Tox. 1, 2 oder 3 (alle Expositionswege),
  • Skin Corr. 1, 1A, 1B oder 1C,
  • Skin Sens. 1 oder 1A,
  • Muta. 1A, 1B oder 2,
  • Carc. 1A, 1B oder 2 oder
  • Repr. 1A, 1B oder 2

eingestuft sind und an Verbraucher abgegeben werden. Gemische für die industrielle Verwendung können bis zum Erreichen der entsprechenden Meldefrist nach Anhang VIII der CLP-Verordnung stets an die ISi-Datenbank gemeldet werden; Verbrauchergemische nur in Abhängigkeit von ihrer Einstufung. Wasch- und Reinigungsmittel müssen generell an das BfR gemeldet werden.