CLP-Verordnung – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Die europäische CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Ihr Hauptziel ist es, gefährliche Chemikalien zu identifizieren und die Anwender über die jeweiligen Gefahren zu informieren. Dies geschieht durch standardisierte Symbole und Sätze auf den Kennzeichnungsetiketten. Zudem werden spezielle Anforderungen an die Verpackung bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische gestellt.

Gestapelte blaue Kunststoffkanister mit Gefahrstoffsymbolen
Quelle: Fotoagentur Fox

Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2009 sorgt die CLP-Verordnung für ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Gleichzeitig gewährleistet sie den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes für chemische Stoffe, Gemische und bestimmte spezifische Erzeugnisse.

Die CLP-Verordnung basiert auf dem Globally Harmonised System (GHS) of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen (UN). Dieses weltweit harmonisierte System soll den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einheitlicher, transparenter und vergleichbarer machen.

Neben der Informationsbereitstellung innerhalb der Lieferkette ermöglicht die CLP-Verordnung die Ableitung von Maßnahmen des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes. Darüber hinaus kann sie Anlass für weitere Risikomanagementverfahren unter der REACH-Verordnung sein. Viele Regelungen unter der REACH-Verordnung, wie beispielsweise Beschränkungen und Zulassungen, sind an bestimmte Einstufungen gemäß der CLP-Verordnung geknüpft.

Aktuelles

Ausgewählte Publikationen