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Bleisulfochromatgelb

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Bleisulfochromatgelb
(C.I. Pigment Gelb 34)

CAS-Nummer

1344-37-2

EG-Nummer

215-693-7

Aufnahmedatum

13.01.2010

Aufnahmegrund

krebserzeugend (Artikel 57a)
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 141 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 1 MB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 237 KB)

Entscheidungsnummer

ED/68/2009 (PDF-Datei, 384 KB)

Verwendungsbereiche

Bleisulfochromatgelb (Colour Index Pigment Gelb 34) wird verwendet als ein Färbe-, Anstrich- und Beschichtungsstoff in Branchen wie der Gummi-, Kunststoff- und Farben-, Beschichtungs- und Lackindustrie. Die Anwendungen umfassen die Produktion von landwirtschaftlichen Geräten, Fahrzeugen und Flugzeugen sowie das Anstreichen von Straßen und Start- und Landestreifen.

Entnommen aus

Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.