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Anthracenöl, Anthracenpaste, leichte Destillate

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Anthracenöl, Anthracenpaste, leichte Destillate

CAS-Nummer

91995-17-4

EG-Nummer

295-278-5

Aufnahmedatum

13.01.2010

Aufnahmegrund

krebserzeugend (Artikel 57a)
erbgutverändernd (Artikel 57b)
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 166 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 364 KB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 117 KB)

Entscheidungsnummer

ED/68/2009 (PDF-Datei, 384 KB)

Verwendungsbereiche

Anthracenöle werden hauptsächlich bei der Herstellung von anderen Stoffen wie beispielsweise Anthracen und Carbon-Black verwendet. Sie können auch als Reduktionsmittel in Hochöfen, als Komponenten in Bunkeröl, zur Imprägnierung, zur Abdichtung und als Korrosionsschutz verwendet werden.

Entnommen aus

Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.