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p-(1,1-Dimethylpropyl)phenol

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

p-(1,1-Dimethylpropyl)phenol
4-tert-Pentylphenol (PTAP)

CAS-Nummer

80-46-6

EG-Nummer

201-280-9

Aufnahmedatum

12.01.2017

Aufnahmegrund

ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkung auf die Umwelt (Artikel 57f)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 1.6 MB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 826 KB)

Entscheidungsnummer

ED/01/2017 (PDF-Datei, 53 KB)

Verwendungsbereiche

Zur Herstellung von Chemikalien und Erzeugnissen aus Plastik

Entnommen aus

Verwendungsbereiche entnommen aus den Annex-XV-Reporten der Stoffe

IUCLID Stoffdatensatz **)

Noch nicht verfügbar

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.