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Orangemennige (Bleitetraoxid)

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Orangemennige (Bleitetraoxid)

CAS-Nummer

1314-41-6

EG-Nummer

215-235-6

Aufnahmedatum

19.12.2012

Aufnahmegrund

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 125 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (RTF-Datei, 15.3 MB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 72 KB)

Entscheidungsnummer

ED/169/2012 (PDF-Datei, 2.46 MB)

Verwendungsbereiche

Herstellung von Blei-Säure-Batterien;
Herstellung von Kristallglas und Keramik;
Herstellung von Gummischutz;
Sprengstoffherstellung;
Verwendung bei der Reparatur von Fernsehgeräten,
Computermonitoren und anderen Geräten mit Kathodenstrahlröhren;
Verwendung in Adsorptionsmitteln, Farben und Pigmenten

Entnommen aus

ECHA’s dissemination website

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.