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Natriumchromat

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Natriumchromat

CAS-Nummer

7775-11-3

EG-Nummer

231-889-5

Aufnahmedatum

18.06.2010

Aufnahmegrund

krebserzeugend (Artikel 57a)
erbgutverändernd (Artikel 57b)
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 80 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 3.6 MB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 543 KB)

Entscheidungsnummer

ED/30/2010 (PDF-Datei, 480 KB)

Verwendungsbereiche

Natriumchromat wird beispielsweise in der Chrommetallherstellung, bei der Herstellung von Chloraten, in der Beschichtung von Metallen, als analytisches Agens im Labor sowie beim Gerben von Leder und in Farben verwendet.

Entnommen aus

Verwendungsbereiche entnommen aus den Annex-XV-Reporten der Stoffe

Verwendung in Verbrauchererzeugnissen *)

Detailinformation (PDF-Datei, 150 KB)

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

*) Die Daten basieren auf Informationen, die von Unternehmen in Meldungs- und Registrierungsdossiers an die ECHA übermittelt worden sind. Es bedeutet nicht, dass der jeweilige Stoff in allen Erzeugnissen dieser Typen enthalten ist, sondern nur, dass er es sein kann. Ähnlich bedeutet Nichterscheinen eines Erzeugnisses auf der Liste nicht, dass es keinen SVHC-Stoff enthält.

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.