Kobalt(II)-karbonat
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.
Stoffbezeichnung
Kobalt(II)-karbonat
CAS-Nummer
513-79-1
EG-Nummer
208-169-4
Aufnahmedatum
15.12.2010
Aufnahmegrund
krebserzeugend (Artikel 57a)
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 245 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 685 KB)
Anhang XV Dossier
Entscheidungsnummer
ED/95/2010 (PDF-Datei, 232 KB)
Verwendungsbereiche
Kobalt(II)-karbonat wird hauptsächlich bei der Herstellung von Katalysatoren verwendet. Geringere Verwendungen finden sich als Futterzusatz, bei der Herstellung von anderen Chemikalien, bei der Herstellung von Pigmenten und als Klebstoff in Grundierungsfritten.
Entnommen aus
Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden, verfügbaren Registrierungsdaten und auf abgegebene Stellungnahmen während der öffentlichen Konsultation über die Stoffe und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.
IUCLID Stoffdatensatz **)
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.