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Borsäure

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Borsäure

CAS-Nummer

10043-35-3
11113-50-1

EG-Nummer

233-139-2
234-343-4

Aufnahmedatum

18.06.2010

Aufnahmegrund

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 195 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 1.37 MB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 419 KB)

Entscheidungsnummer

ED/30/2010 (PDF-Datei, 480 KB)

Verwendungsbereiche

Borsäure wird aufgrund ihrer konsistenzbeeinflussenden, flammhemmenden, antiseptischen und konservierenden Eigenschaften mannigfaltig eingesetzt. Sie ist Bestandteil in Wasch- und Reinigungsmitteln, Klebstoffen, Spielsachen, Industrieflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten, Glas, Keramik, Flammschutzmitteln, Farben, Desinfektionsmitteln, Kosmetika, Lebensmittelzusatzstoffen, Düngemitteln, Insektiziden und anderen Produkten.

Entnommen aus

Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.

Verwendung in Verbrauchererzeugnissen *)

Detailinformation (PDF-Datei, 161 KB)

IUCLID Stoffdatensatz **)

11113-50-1 Datensatz

*) Die Daten basieren auf Informationen, die von Unternehmen in Meldungs- und Registrierungsdossiers an die ECHA übermittelt worden sind. Es bedeutet nicht, dass der jeweilige Stoff in allen Erzeugnissen dieser Typen enthalten ist, sondern nur, dass er es sein kann. Ähnlich bedeutet Nichterscheinen eines Erzeugnisses auf der Liste nicht, dass es keinen SVHC-Stoff enthält.

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.