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Bis(2-ethylhexyl)phthalat

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Bis(2-ethylhexyl)phthalat
(DEHP)

CAS-Nummer

117-81-7

EG-Nummer

204-211-0

Aufnahmedatum

17.12.2014

Aufnahmegrund

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die Umwelt (Artikel 57f)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 151 KB) (Stand 2008)
Support Document (PDF-Datei, 655 KB) (Stand 2014)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (ZIP-Datei, 2 MB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 225 KB) (Stand 2008)
Dossier (PDF-Datei, 451 KB) (Stand 2014)

Entscheidungsnummer

ED/67/2008 (PDF-Datei, 260 KB)
ED/108/2014 (PDF-Datei, 248 KB)

Verwendungsbereiche

Bis(2-ethylhexyl)phthalat wird hauptsächlich als Weichmacher in Polymerprodukten (hauptsächlich PVC) zur Erhöhung der Beweglichkeit des Produktes verwendet.
Die Verbraucherexposition erfolgt über die Atemwege durch Baumaterialien (Tapeten, Bodenbeläge), Möbel und Autoinnenverkleidungen, durch Hautkontakt mit Schuhen, Regenbekleidung, PVC-Handschuhen, Kunstleder in Möbeln und Fahrzeugsitzen sowie Spielzeug und durch Verschlucken mancher Baby- und Kinderprodukte sowie Lebensmittelkontaktmaterial.

Entnommen aus

Verwendungsbereiche entnommen aus den Annex-XV-Reporten der Stoffe

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.