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Benzylbutylphthalat

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Benzylbutylphthalat
(BBP)

CAS-Nummer

85-68-7

EG-Nummer

201-622-7

Aufnahmedatum

28.10.2008

Aufnahmegrund

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 122 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 140 KB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 512 KB)

Entscheidungsnummer

ED/67/2008 (PDF-Datei, 260 KB)

Verwendungsbereiche

Benzylbutylphthalat wird als Weichmacher für PVC und andere Polymere zur Verbesserung von Dehnbarkeit und Beweglichkeit verwendet. Es wird für Bodenbeläge, aber auch für Dichtungsmittel, Kleber, Farben, Beschichtungen und Tinten verwendet. Verbraucherprodukte wie Dichtungsmittel, Kleber, Autopflegeprodukte, Verpackungsmaterial für Lebensmittel und Kosmetika können Benzylbutylphthalat enthalten.

Entnommen aus

SRAR (Zusammenfassung der Risikobewertung), 2007

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.