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Benzo[a]pyren

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Benzo[a]pyren
(Benzo[def]chrysen)

CAS-Nummer

50-32-8

EG-Nummer

200-028-5

Aufnahmedatum

20.06.2016

Aufnahmegrund

krebserzeugend (Artikel 57a)
erbgutverändernd (Artikel 57b)
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 254 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 766 KB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 279 KB)

Entscheidungsnummer

ED/21/2016 (PDF-Datei, 90 KB)

Verwendungsbereiche

Benzo[a]pyren ist nicht registriert. Der Stoff wird normalerweise nicht hergestellt, sondern kann ein Bestandteil oder eine Verunreinigung eines anderen Stoffes sein.

Entnommen aus

Diese Informationen des Stoffes basieren auf dem in dem Dossier zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und auf abgegebene Stellungnahmen während der öffentlichen Konsultation über die Stoffe und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick.

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.