Bleihydrogenarsenat
Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.
Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.
Stoffbezeichnung
Bleihydrogenarsenat
CAS-Nummer
7784-40-9
EG-Nummer
232-064-2
Aufnahmedatum
28.10.2008
Aufnahmegrund
krebserzeugend (Artikel 57a)
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)
Support Document (PDF-Datei, 57 KB)
Kommentare zum Anhang XV-Dossier (PDF-Datei, 884 KB)
Anhang XV Dossier
Dossier (PDF-Datei, 166 KB)
Entscheidungsnummer
ED/67/2008 (PDF-Datei, 260 KB)
Verwendungsbereiche
Bleihydrogenarsenat wurde in der Vergangenheit als Biozid verwendet. Heute findet man den Stoff bei der Herstellung von Glas, in Kunststoffprodukten, in Bleiakkus, in Elektrogeräten, in Farben, in Mörtel, in Elektronikprodukten, in Düngemitteln sowie in Kosmetikprodukten und in Textilien.
Entnommen aus
Verwendungsbereiche entnommen aus den Annex-XV-Reporten der Stoffe
IUCLID Stoffdatensatz **)
Datensatz
**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.