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Bleichromat

Bei den aufgeführten Verwendungsbereichen handelt es sich um grundsätzlich bekannte Hauptverwendungen. Die Angaben müssen nicht umfassend und vollständig sein. Hersteller, Importeure und Lieferanten von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sollten daher die Verwendungen und den Einsatz der Kandidatenstoffe prüfen und gegebenenfalls die anfallenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Dieser Stoff wurde auf die Liste gemäß Artikel 59 (Kandidatenliste) aufgenommen.

Stoffbezeichnung

Bleichromat

CAS-Nummer

7758-97-6

EG-Nummer

231-846-0

Aufnahmedatum

13.01.2010

Aufnahmegrund

krebserzeugend (Artikel 57a)
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

Unterstützende Dokumente (nur in Englisch)

Support Document (PDF-Datei, 78 KB)

Anhang XV Dossier

Dossier (PDF-Datei, 72 KB)

Entscheidungsnummer

ED/68/2009 (PDF-Datei, 384 KB)

Verwendungsbereiche

Bleichromat wird für die Herstellung von Pigmenten und Farbstoffen verwendet, als ein Pigmentier- oder Beschichtungsstoff in industriellen und maritimen Anstreichprodukten oder für die Einbalsamierung/Wiederherstellung von Kunstprodukten. Weitere potenzielle Verwendungen umfassen die Verwendung als Reinigungs- und Bleichmittel, lichtempfindliche Materialien und für die Herstellung von pyrotechnischem Pulver.

Entnommen aus

Die Informationen über die potenziellen Verwendungen dieser Stoffe basieren auf den in den Dossiers zu Anhang XV enthaltenen Informationen, die von der ECHA und den einreichenden Mitgliedstaaten erstellt wurden und bieten möglicherweise keinen vollständigen Überblick über alle Verwendungen.

IUCLID Stoffdatensatz **)

Datensatz

**) Es sind teilweise vorausgefüllte Stoffdatensätze im IUCLID-Format angelegt worden. Diese wurden zur Unterstützung von Erzeugnisimporteuren und -produzenten für die Meldungen von Stoffen in Erzeugnissen gemäß Artikel 7(2) erstellt. Ein Unternehmen, das die Meldung durchführt, bleibt jedoch alleinig für die Angemessenheit und Richtigkeit der Angaben in der Meldung verantwortlich.