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Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC)

Deutsche Übersetzung der von der ECHA veröffentlichten Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung

Das Aufnahmedatum eines Kandidatenstoffes auf die Kandidatenliste ist für die Produzenten und Importeure von Erzeugnissen, die einer Meldepflicht für diesen Stoff nach Artikel 7(2) der REACH-Verordnung unterliegen, von Bedeutung. Diese Meldepflicht gilt gemäß Artikel 7(7) sechs Monate nach Aufnahme eines Stoffes auf die Kandidatenliste ab dem 01.06.2011.

Die Informationspflicht gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung besteht unmittelbar nach Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste.

Die ECHA hat am 17. Januar 2023 die Kandidatenliste um neun neue Stoffe erweitert. Damit enthält die Liste nunmehr 233 Stoffe, wobei einige dieser Stoffe Gruppen von Chemikalien abdecken, sodass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.

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Resultate 231 bis 233 von insgesamt 233

Stoff­na­me CAS-​Num­mer EG-​Num­mer Auf­nah­me­da­tum Auf­nah­me­grund
Hexabromcyclododecan 25637-99-4 und 3194-55-6

134237-50-6
134237-51-7
134237-52-8
247-148-4 und 221-695-9 28.10.2008 PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
Triethylarsenat 15606-95-8 427-700-2 28.10.2008 krebserzeugend (Artikel 57a)
Natriumdichromat 7789-12-0
10588-01-9
234-190-3 28.10.2008 krebserzeugend (Artikel 57a)
erbgutverändernd (Artikel 57b)
fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

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