Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
Der deutsche Helpdesk präzisiert an dieser Stelle die FAQ der ECHA:
Radioaktive Stoffe wie z. B. Uran und uranhaltige Verbindungen sind, wenn sie nicht unter die Regelungen der o. g. Euratom-Richtlinie fallen, im Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung harmonisiert eingestuft und im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet.
(ECHA ID 172)