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Wann muss ich eine (Vor)Anfrage erstellen?

Helpdesk-Nummer: 0156

Die nachstehende Tabelle enthält:
• alle Szenarien, die einem (potenziellen) Registranten begegnen können,
• seine …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 64)

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Welche Pflichten haben Registranten bei Einstellung der Herstellung und Einfuhr?

Helpdesk-Nummer: 0165

Wenn eine Registrierung für einen Stoff eingereicht wurde, gelten die Pflichten zur Aktualisierung der Registrierung (Artikel …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Weiterer Hinweis des deutschen Helpdesks:
Gemäß Artikel 50 Absatz 3 verliert die Registrierung ihre Gültigkeit, wenn die Herstellung / der Import nach Erhalt eines Entscheidungsentwurfs eingestellt wird. Vor Wiederaufnahme muss der Stoff erneut registriert werden.

(ECHA ID 54)

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Kann ein Händler die Registrierungsnummer des Lieferanten weiter verwenden oder kann er eine eigene Registriernummer erhalten, ohne das Registrierungsverfahren zu durchlaufen, da der Stoff folglich bereits registriert ist?

Helpdesk-Nummer: 0214

Gemäß Artikel 6 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind nur Hersteller und Importeure von Stoffen für deren Registrierung …

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Müssen Stoffe, die ein Hersteller gemäß der Richtlinie 67/548/EWG gemeldet hat und somit als registriert gelten, durch einen anderen Hersteller/Importeur neu registriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0177

Ja, denn die Stoffe, die ein Hersteller/Importeur gemäß der Richtlinie 67/548/EWG angemeldet hat, gelten nur für diesen …

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Müssen aus Naturstoffen gewonnene Öle registriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0041

Gemäß Anhang V Ziffer 9 der REACH-Verordnung besteht unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme für aus natürlichen Rohstoffen …

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Muss ein Importeur eines Stoffes beim Wechsel des Lieferanten eine erneute Registrierung durchführen?

Helpdesk-Nummer: 0179

Im technischen Dossier der REACH Verordnung werden gemäß Artikel 10 lediglich die Angaben über den Importeur und nicht zwingend …

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Beziehen sich die Grenzen von 1 t, 10 t bzw. 100 t auf die Menge des gefährlichen Inhaltsstoffes oder auf die produzierte Menge des gesamten Gemisches?

Helpdesk-Nummer: 0111

Die Registrierungspflicht im Rahmen der REACH-Verordnung gilt nicht nur für gefährliche Stoffe, sondern für alle Stoffe, sofern …

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Gibt es, wenn ein Stoff in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft aufgenommen wird, Mechanismen, mit denen ein Registrant die Aufnahme anfechten oder Informationen für den Bewertungsprozess bereitstellen kann?

Helpdesk-Nummer: 0152

Registranten können die Aufnahme eines Stoffs in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft (Community Rolling Action Plan,

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 831)

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Muss ein Hersteller einen Stoff allein registrieren oder muss er die Registrierung mit weiteren Herstellern desselben Stoffes gemeinsam vornehmen? Ist die von allen hergestellte / importierte Stoffmenge relevant oder die des einzelnen Herstellers?

Helpdesk-Nummer: 0172

Jeder Hersteller oder Importeur eines registrierungspflichtigen Stoffes führt im Rahmen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 …

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Müssen Oberflächen behandelte Stoffe registriert werden?

Helpdesk-Nummer: 0242

In einem Oberflächenbehandlungsverfahren sind die folgenden Stoffe relevant: 

  • "Basisstoff": Stoff in Form von Partikeln, auf …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage, deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde. Diese FAQ weicht bei der Interpretation der Registrierungspflichten für Oberflächenbehandlungsagentien beim Import von oberflächenbehandelten Stoffen in nicht-Nanoform von der ursprünglichen Version der FAQ ab. Die ursprüngliche Formulierung dieser FAQ implizierte nach Meinung des nationalen Helpdesk, dass Oberflächenbehandlungsagentien registriert werden müssten. Gemäß der neuen Version der FAQ besteht diese Registrierungspflicht nicht. Die Anmerkungen in eckigen Klammern beinhalten klarstellende Ergänzungen des deutschen Helpdesks.

(ECHA ID 38)

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