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Ist es möglich, in den Abschnitten 2 und 3 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) die Übersetzungen der Abkürzungen (Kodierungen) gemäß den Anhängen VI und VII der CLP-Verordnung zu verwenden, anstatt die vollständigen Einstufungen?

Helpdesk-Nummer: 0194

Nein. Bezüglich Abschnitt 2 des SDB können entweder der vollständige Wortlaut der Gefahrenklassen oder die Gefahrenklassen - und …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 0140)

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Sofern ein Sicherheitsdatenblatt falsch oder fehlerhaft ist, muss ich es dem Hersteller oder Lieferanten sagen?

Helpdesk-Nummer: 0207

Sie müssen das Sicherheitsdatenblatt (SDB) im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht auf offensichtliche Fehler und Mängel überprüfen. Ein

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Wann muss die Registrierungsnummer entlang der Lieferkette kommuniziert werden?

Helpdesk-Nummer: 0206

Für einen Stoff oder ein Gemisch, der/das ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) nach Artikel 31 der REACH-Verordnung benötigt, …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 137)

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Welche Überschriften gelten für das Sicherheitsdatenblatt unter REACH?

Helpdesk-Nummer: 0213

Bei den unterschiedlichen Überschriften in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 handelt es sich um …

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Kann ein Händler die Registrierungsnummer des Lieferanten weiter verwenden oder kann er eine eigene Registriernummer erhalten, ohne das Registrierungsverfahren zu durchlaufen, da der Stoff folglich bereits registriert ist?

Helpdesk-Nummer: 0214

Gemäß Artikel 6 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind nur Hersteller und Importeure von Stoffen für deren Registrierung …

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Wo findet man das Formular "Mustersicherheitsdatenblatt" gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zur Erstellung des Datenblattes?

Helpdesk-Nummer: 0217

Auf der BAuA-Internetseite - Rubrik Sicherheitsdatenblatt / Muster und Leerformulare finden Sie eine kommentierte Version des

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Welche Kennzeichnungselemente sind im Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2.2 wiederzugeben?

Helpdesk-Nummer: 0570

Gemäß Anhang II Nr. 2.2 der REACH-Verordnung sind auf Grundlage der Einstufung mindestens die folgenden Kennzeichnungselemente …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.

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In welchen Fällen ist die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff im Sicherheitsdatenblatt (SDB) eines Gemischs möglich?

Helpdesk-Nummer: 0565

Die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen Stoff in einem Gemisch ist nur dann zulässig, wenn die ECHA

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.

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Müssen bei flüssigen Gemischen in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblattes auch die Arbeitsplatzgrenzwerte aller festen Bestandteile aufgeführt werden?

Helpdesk-Nummer: 0566

Falls verfügbar, sind für jeden Stoff in einem Gemisch die nationalen Grenzwerte einschließlich der jeweiligen Rechtsgrundlage …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog wurde vom UAI (Unterausschuss I) das AGS(Ausschuss für Gefahrstoffe) erarbeitet.

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Müssen im Sicherheitsdatenblatt zwingend CAS-Nummern angegeben werden? Wir setzen einen neuen Stoff in einem Gemisch ein, für den keine CAS-Nummer vorliegt.

Helpdesk-Nummer: 0708

Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt werden durch Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt.

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