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Artikel 31 Abs. 9 der REACH-Verordnung legt fest, dass Lieferanten das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich aktualisieren und allen Abnehmern des Stoffes oder Gemisches zur Verfügung stellen, denen sie den Stoff bzw. das Gemisch in den vorausgegangenen 12 Monaten geliefert haben. Gilt diese Verpflichtung auch, wenn dieser Stoff oder dieses Gemisch nicht mehr geliefert wird?

Helpdesk-Nummer: 0189

Ja. Die Liefereinstellung eines Stoffes oder eines Gemisches entbindet einen Lieferanten nicht von seiner Pflicht, die …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 146)

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Können Listennummern, die Stoffen mit nur einer CAS-Nummer oder ohne einen numerischen Identifikator zugeordnet wurden, im Sicherheitsdatenblatt (SDB) verwendet werden?

Helpdesk-Nummer: 0192

Einige Stoffe wurden nur mit einer CAS-Nummer oder ohne numerischen Identifikator, z. B. vorregistriert, vorangefragt oder für …

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 143)

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Muss der Lieferant eines Stoffes, der sowohl Hersteller des Stoffes als auch Händler desselben Stoffes ist, der von anderen hergestellt wird, im Sicherheitsdatenblatt (SDB) die vollständige Registrierungsnummer angeben oder kann die verkürzte Nummer verwendet werden?

Helpdesk-Nummer: 0190

In diesem Fall müssen Hersteller ihre vollständige Registrierungsnummer (mit den letzten vier Ziffern) im SDB angeben, weil …

Hinweis:

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(ECHA ID 145)

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Muss die Nummer der Meldung, die man bei Meldung eines Stoffes für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis erhält, durch die gesamte Lieferkette kommuniziert werden (Sicherheitsdatenblatt (SDB), Etikett usw.)?

Helpdesk-Nummer: 0193

Nein, Hersteller oder Importeure sind nicht verpflichtet, nachgeschaltete Anwender darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie eine …

Hinweis:

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(ECHA ID 142)

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Wenn eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaates oder die ECHA eine Genehmigung für die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung für einen registrierten Stoff in einem Gemisch erteilt hat, muss dann die Registrierungsnummer des besagten Stoffes im Sicherheitsdatenblatt des Gemisches angegeben werden?

Helpdesk-Nummer: 0191

Nein, es besteht keine Verpflichtung, die Registrierungsnummer für den betreffenden Stoff im Sicherheitsdatenblatt des Gemisches …

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Der Helpdesk präzisiert an dieser Stelle:
Die Angabe einer Melde- oder Referenznummer aus dem Verfahren nach Artikel 24 der CLP-Verordnung im Abschnitt 3.2.4 des Sicherheitsdatenblattes ist möglich und sinnvoll, um kenntlich zu machen, dass es sich um eine alternative chemische Bezeichnung handelt.

(ECHA ID 148)

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Ist es möglich, in den Abschnitten 2 und 3 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) die Übersetzungen der Abkürzungen (Kodierungen) gemäß den Anhängen VI und VII der CLP-Verordnung zu verwenden, anstatt die vollständigen Einstufungen?

Helpdesk-Nummer: 0194

Nein. Bezüglich Abschnitt 2 des SDB können entweder der vollständige Wortlaut der Gefahrenklassen oder die Gefahrenklassen - und …

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(ECHA ID 0140)

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Wann muss die Registrierungsnummer entlang der Lieferkette kommuniziert werden?

Helpdesk-Nummer: 0206

Für einen Stoff oder ein Gemisch, der/das ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) nach Artikel 31 der REACH-Verordnung benötigt, …

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(ECHA ID 137)

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Welche Überschriften gelten für das Sicherheitsdatenblatt unter REACH?

Helpdesk-Nummer: 0213

Bei den unterschiedlichen Überschriften in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 handelt es sich um …

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Können Transportkennzeichnungen in den Abschnitt 2.2 eines SDB aufgenommen werden?

Helpdesk-Nummer: 0338

Nein, Abschnitt 2.2 eines SDB ist nur für vollständige Gefahrenpiktogramme (auch in schwarz/weiß), die im Anhang V der CLP

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(ECHA ID 274)

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Wer ist in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblattes zu nennen, wenn der Stoff/das Gemisch z. B. in Polen hergestellt wird und dann nach Deutschland importiert wird?

Helpdesk-Nummer: 0196

In Abschnitt 1 ist jeweils der Lieferant zu nennen. Weitere Vorlieferanten müssen nicht genannt werden. Besondere Regelungen …

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