Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
Der deutsche Helpdesk präzisiert an dieser Stelle die FAQ der ECHA mit einigen Eckpunkten:
Nach dem Ergebnis einer Abstimmung zwischen der EU-Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ist für die Aktualisierung der Registrierung eines nach der Richtlinie 67/548/EWG angemeldeten Neustoffes im Fall einer Überschreitung der Tonnagegrenze von 1 Tonne pro Jahr auf 1-10 Tonnen pro Jahr keine Registrierungsgebühr fällig.
(ECHA ID 0055)